
Die Immobilienwertermittlungsverordnung regelt verbindlich, wie Verkehrswerte ermittelt werden. Was das für die Qualität von Gutachten bedeutet.
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) in ihrer aktuellen Fassung führt die früher verstreuten Richtlinien zusammen und legt verbindlich fest, nach welchen Verfahren und mit welchen Daten Verkehrswerte zu ermitteln sind: Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren folgen seither einem einheitlichen, überprüfbaren Regelwerk.
Für Eigentümer ist das ein Gewinn an Sicherheit. Ein Gutachten, das sauber nach ImmoWertV erstellt ist, kann von Gerichten, Finanzämtern und Banken nachvollzogen und überprüft werden. Entscheidend ist, dass der Gutachter die Verfahren beherrscht und die örtlichen Marktdaten, etwa die Auswertungen der Gutachterausschüsse, korrekt anwendet.
Achten Sie deshalb bei der Auswahl eines Sachverständigen auf nachgewiesene Qualifikation. Die öffentliche Bestellung durch eine Industrie- und Handelskammer ist hier das stärkste Signal: Sie wird nur nach Prüfung der besonderen Sachkunde verliehen.
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