
Seit der Reform der steuerlichen Immobilienbewertung fallen die pauschalen Werte des Finanzamts spürbar höher aus. Ein Gutachten kann gegensteuern.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden die Bewertungsverfahren des Bewertungsgesetzes an die aktuelle ImmoWertV angepasst. In der Praxis bedeutet das: Bei Erbschaften und Schenkungen setzt das Finanzamt seither vielfach deutlich höhere Immobilienwerte an als zuvor, insbesondere im Ertrags- und Sachwertverfahren.
Das Finanzamt bewertet dabei pauschal, nach Aktenlage und ohne Ortstermin. Besonderheiten wie Instandhaltungsstau, ungünstige Grundrisse, Belastungen im Grundbuch oder ein schwieriges Umfeld bleiben unberücksichtigt. Wer den pauschalen Wert einfach hinnimmt, zahlt daher schnell mehr Erbschaft- oder Schenkungsteuer als nötig.
Der Gesetzgeber hat dafür ein Ventil vorgesehen: Nach § 198 BewG können Sie durch das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen den niedrigeren tatsächlichen Wert nachweisen. Liegt der gutachterlich ermittelte Verkehrswert unter dem pauschalen Wert des Finanzamts, wird die Steuer auf dieser niedrigeren Grundlage festgesetzt. Häufig übersteigt die Steuerersparnis die Gutachtenkosten um ein Mehrfaches.
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