Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Gerichtsfeste Antworten vom öffentlich bestellten Sachverständigen: bei Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Gericht und Finanzierung. In Drolshagen, dem Kreis Olpe, Siegen und ganz NRW.
- Öffentlich bestellt durch die IHK Siegen
- 35 Jahre Baupraxis, selbstständig seit 1993
- Anerkannt bei Gericht, Finanzamt und Banken


Öffentlich bestellt durch die IHK Siegen
für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, bestellt 2024
In welcher Lage sind Sie?
Sechs typische Situationen, in denen ein unabhängiges Gutachten den Unterschied macht.
Erbschaft und Schenkung
Das Finanzamt bewertet pauschal und oft zu hoch. Und unter Erben braucht es eine Zahl, die alle akzeptieren.
Ein neutrales Gutachten schafft eine faire Grundlage und kann die Steuerlast senken.
Passende LeistungScheidung und Trennung
Beim Zugewinnausgleich streiten sich zwei Seiten schnell über den Wert der gemeinsamen Immobilie.
Eine unabhängige Bewertung nimmt dem Streit die Grundlage und hält vor Gericht stand.
Passende LeistungFinanzamt und Steuern
Pauschale Bedarfswerte des Finanzamts liegen häufig über dem tatsächlichen Wert Ihrer Immobilie.
Mit einem Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert nach.
Passende LeistungGericht und Betreuung
Gerichte, Betreuer und Bevollmächtigte brauchen Werte, die formalen Anforderungen genügen.
Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen werden von Gerichten anerkannt.
Passende LeistungVermögen und Nachlass
Für Vermögensübersichten, Nachlassregelungen oder interne Entscheidungen braucht es einen realistischen Immobilienwert.
Eine fundierte Marktwertermittlung zeigt nachvollziehbar, welcher Wert anzusetzen ist.
Passende LeistungBank und Finanzierung
Für Finanzierung, Nachbeleihung oder Umschuldung verlangt die Bank belastbare Wertansätze.
Die Beleihungswertermittlung nach BelWertV liefert genau das.
Passende Leistung
Meine Leistungen
Vom Verkehrswertgutachten bis zur Thermografie: alles aus einer Hand, mit klarer Empfehlung, welcher Umfang zu Ihrem Zweck passt.
Verkehrswertermittlunggem. § 194 BauGB
Der gerichtsfeste Marktwert Ihres bebauten oder unbebauten Grundstücks, nachvollziehbar hergeleitet und begründet.
Wertgutachten und Marktwertermittlungnach ImmoWertV
Vollgutachten oder kompakte Marktwertermittlung, je nach Anlass und Verwendungszweck.
Beleihungswertermittlungnach BelWertV
Die vorsichtige, dauerhafte Wertermittlung, mit der Banken Ihre Finanzierung absichern.
Steuerliche Wertermittlung
Oft setzt das Finanzamt pauschal zu hohe Werte an. Ein Gutachten kann Ihre Steuerlast deutlich senken.
Bewertung von Rechten und Belastungen
Erbbaurechte, Wohnungsrechte, Nießbrauch und Baulasten verändern den Wert erheblich. Ich beziffere, um wie viel.
Ermittlung von Bauschäden und Mängeln
35 Jahre Baupraxis im Rücken: Ich erkenne Schäden, benenne Ursachen und beziffere die Folgen für den Wert.
Wohnflächenermittlung
Aufmaß, Berechnung und Dokumentation. Denn schon wenige Quadratmeter Abweichung kosten bares Geld.
Gebäudethermografie
Wärmebilder machen sichtbar, wo Ihr Gebäude Energie verliert oder Feuchtigkeit droht.
So einfach ist der Weg zu Ihrem Gutachten
Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten: klar, planbar und ohne Risiko für Sie.
Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen ehrlich, welches Gutachten Sie brauchen und welches nicht. Kostenlos und unverbindlich.
Angebot mit Festpreis
Sie erhalten ein klares Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
Ortstermin
Ich besichtige Ihre Immobilie, nehme alle wertrelevanten Merkmale auf und prüfe die Unterlagen.
Ihr Gutachten
In der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin, nachvollziehbar begründet und persönlich erläutert.
Ihr Sachverständiger
Georg Hoffmann, Dipl.-Ing. Architekt
Seit über drei Jahrzehnten arbeite ich im Bauwesen: erst als Verantwortlicher in Planung und Baupraxis, heute ausschließlich als Sachverständiger für Immobilienbewertung. Wer bewertet, sollte Gebäude nicht nur aus Tabellen kennen. Ich kenne sie von der Baustelle.
1991
Diplom der Fachrichtung Architektur
Abschluss an der Universität / Gesamthochschule Siegen.
seit 1993
Selbstständig im Bauwesen
Über drei Jahrzehnte eigenverantwortliche Planung und Betreuung von Wohn- und Geschäftsbauten in der Region. Diese Baupraxis ist heute die Grundlage jeder Bewertung.
ab 2004
Weiterbildung zum Sachverständigen der Immobilienbewertung
An der Akademie der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen, beim Bund Deutscher Baumeister und Ingenieure sowie beim Forum Deutscher Sachverständiger.
2024
Öffentliche Bestellung durch die IHK Siegen
Öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Die öffentliche Bestellung ist die höchste Qualifikationsstufe im Sachverständigenwesen: Sie setzt den Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Eignung voraus.
laufend
Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
Mit Schwerpunkt Immobilienbewertung, unter anderem bei der Akademie der Architektenkammer NRW und dem Bund Deutscher Baumeister und Ingenieure.
Aus über drei Jahrzehnten Baupraxis in der Region:




Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Banken
Wenn Ihre Mandanten oder Verfahren belastbare Immobilienwerte brauchen, erreichen Sie mich direkt unter architekturbuero-hoffmann@t-online.de.
- Gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
- Verlässliche Bearbeitung mit abgestimmten Fristen
- Neutrale Zweitmeinung zu vorliegenden Bewertungen
Häufige Fragen
Kurz und ehrlich beantwortet. Alles Weitere klären wir im Gespräch.
Was bedeutet „öffentlich bestellter Sachverständiger“?
Die öffentliche Bestellung durch eine Industrie- und Handelskammer ist die höchste Qualifikationsstufe im Sachverständigenwesen. Sie setzt den Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Eignung voraus und verpflichtet zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und gewissenhafter Gutachtenerstattung. Gerichte und Behörden greifen bevorzugt auf öffentlich bestellte Sachverständige zurück.
Was kostet ein Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach Objekt, Umfang und Verwendungszweck des Gutachtens. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein klares Angebot mit Festpreis, bevor Sie sich entscheiden. Es gibt keine versteckten Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel liegt das fertige Gutachten zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin vor, abhängig von Objekt und Unterlagenlage. Wenn eine Frist drängt, etwa gegenüber dem Finanzamt, sprechen Sie mich früh an: Vieles lässt sich einrichten.
Wird das Gutachten vom Finanzamt und von Gerichten anerkannt?
Ja. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, erstellt von einem öffentlich bestellten Sachverständigen, sind das anerkannte Mittel, um gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachzuweisen, und werden von Gerichten als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und bei Vermietung die Mietverträge. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Ich sage Ihnen im Erstgespräch genau, was gebraucht wird und welche Unterlagen ich für Sie beschaffen kann.
Brauche ich ein Vollgutachten oder reicht eine kürzere Bewertung?
Das hängt vom Zweck ab. Für Gerichte und das Finanzamt ist das ausführliche Verkehrswertgutachten der richtige Weg. Für private Vermögensübersichten, Nachlassplanung oder interne Entscheidungen genügt oft eine kompakte Marktwertermittlung. Ich berate Sie dazu ehrlich im Erstgespräch, damit Sie nicht mehr bezahlen als nötig.
In welcher Region sind Sie tätig?
Mein Büro liegt in Drolshagen im Kreis Olpe. Tätig bin ich vor allem in Drolshagen, Olpe, Attendorn, Wenden, Lennestadt, Siegen und Gummersbach sowie nach Absprache in ganz Nordrhein-Westfalen.
Kostenloses Erstgespräch: Worum geht es bei Ihnen?
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Sie erfahren unverbindlich, welches Gutachten Sie brauchen und was es kostet.
- Mobil, am schnellsten
- +49 171 3397140
- Büro Drolshagen
- 02761 83 37 82