Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?
Gerichtsfeste Gutachten vom öffentlich bestellten Sachverständigen, wenn es um viel geht: Erbe, Trennung, Steuern.

Geprüft und zertifiziert




Kommt Ihnen das bekannt vor?
Typische Lagen, in denen ein unabhängiges Gutachten den Unterschied macht.
Streit ums geerbte Haus?
Ein neutrales Gutachten schafft die faire Grundlage, auf die sich alle einigen können.
Trennung, und was wird aus der Immobilie?
Eine unabhängige Bewertung nimmt dem Streit die Grundlage und hält vor Gericht stand.
Finanzamt hat zu hoch bewertet?
Mit einem Gutachten nach § 198 BewG weisen Sie den niedrigeren tatsächlichen Wert nach.
Das Gericht verlangt ein Gutachten?
Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen werden von Gerichten anerkannt.
Nachlass regeln, aber zu welchem Wert?
Eine fundierte Marktwertermittlung zeigt nachvollziehbar, welcher Wert anzusetzen ist.
Die Bank will belastbare Zahlen?
Die Beleihungswertermittlung nach BelWertV liefert genau das.
Das übernehme ich für Sie
Von der Verkehrswertermittlung bis zur Gebäudethermografie – ein Klick führt Sie direkt zur ausführlichen Beschreibung.
Ablauf
So einfach ist der Weg zu Ihrem Gutachten
- 1
Erstgespräch
Sie schildern Ihr Anliegen, ich sage Ihnen ehrlich, welches Gutachten Sie brauchen und welches nicht. Kostenlos und unverbindlich.
- 2
Angebot mit Festpreis
Sie erhalten ein klares Angebot, bevor Sie sich entscheiden. Keine versteckten Kosten, keine Überraschungen.
- 3
Ortstermin
Ich besichtige Ihre Immobilie, nehme alle wertrelevanten Merkmale auf und prüfe die Unterlagen.
- 4
Ihr Gutachten
In der Regel zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin, nachvollziehbar begründet und persönlich erläutert.
seit 1993
Selbstständig
im Bauwesen tätig, anerkannt bei Gerichten, Finanzämtern und Banken in der Region und ganz NRW.
35 Jahre
Baupraxis
als Diplom-Ingenieur der Architektur. Ich kenne Gebäude nicht nur aus Tabellen, sondern von der Baustelle.
2024
Öffentlich bestellt
durch die IHK Siegen für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken: die höchste Qualifikationsstufe im Sachverständigenwesen.
Das sagen Auftraggeber
Kristina KleinGoogle-Rezension Herr Hoffmann ist sehr kompetent und präzise in seinem Job. Seine Arbeit erledigte er sehr genau und gewissenhaft. Bei so einer großen Entscheidung sollte man nicht am falschen Ende sparen. Klare Empfehlung!
Anne SahaGoogle-Rezension Sowohl menschlich wie auch fachlich hat er uns komplett überzeugt. Er war auch danach noch immer ansprechbar und hilfsbereit.
Michael BornGoogle-Rezension Die Zusammenarbeit war geprägt von Schnelligkeit, Sorgfalt und Achtsamkeit besonders auf die Wirtschaftlichkeit. Wir fühlen uns ausgesprochen kompetent beraten und ungewöhnlich freundlich behandelt.
Thomas SauerGoogle-Rezension Ein ausgewiesener Fachmann, der mit angenehmer Freundlichkeit und großem Engagement die angefragten Aufgaben wahrnimmt und zur vollsten Zufriedenheit abwickelt. Und dies zu fairen und machbaren Preisen.
Über mich
Ihr Sachverständiger
Georg Hoffmann, Dipl.-Ing. Architekt

1991
Diplom der Fachrichtung Architektur
Abschluss an der Universität / Gesamthochschule Siegen.
seit 1993
Selbstständig im Bauwesen
Über drei Jahrzehnte Planung und Betreuung von Wohn- und Geschäftsbauten in der Region.
ab 2004
Weiterbildung zum Sachverständigen der Immobilienbewertung
Akademie der Architektenkammer NRW, Bund Deutscher Baumeister und Ingenieure, Forum Deutscher Sachverständiger.
2024
Öffentliche Bestellung durch die IHK Siegen
Für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken: die höchste Qualifikationsstufe im Sachverständigenwesen.
laufend
Regelmäßige Fort- und Weiterbildung
Mit Schwerpunkt Immobilienbewertung.
Aus über drei Jahrzehnten Baupraxis in der Region:




Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Gerichte und Banken
Wenn Ihre Mandanten oder Verfahren belastbare Immobilienwerte brauchen, erreichen Sie mich direkt unter architekturbuero-hoffmann@t-online.de.
- Gerichtsverwertbare Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV
- Verlässliche Bearbeitung mit abgestimmten Fristen
- Neutrale Zweitmeinung zu vorliegenden Bewertungen
Aktuelles
Gut zu wissen
Gesetzesänderungen, die den Wert Ihrer Immobilie und Ihre Steuerlast betreffen.

Grundsteuer zu hoch? Wann sich ein Gutachten als Gegenbeweis lohnt
Der Bundesfinanzhof hat das neue Grundsteuer-Bundesmodell bestätigt. Umso wichtiger wird der gesetzliche Ausweg: der Nachweis eines niedrigeren Werts durch ein Gutachten.

Heizungsgesetz abgelöst: Was das neue GModG für Ihre Immobilie bedeutet
Seit Ende Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das GEG. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt — für den Immobilienwert bleibt die Heizung trotzdem ein zentrales Thema.

Erbschaft und Schenkung: Warum das Finanzamt oft zu hoch bewertet
Seit der Reform der steuerlichen Immobilienbewertung fallen die pauschalen Werte des Finanzamts spürbar höher aus. Ein Gutachten kann gegensteuern.
Häufige Fragen
Was Sie wissen sollten
Was bedeutet „öffentlich bestellter Sachverständiger“?
Die öffentliche Bestellung durch eine Industrie- und Handelskammer ist die höchste Qualifikationsstufe im Sachverständigenwesen. Sie setzt den Nachweis besonderer Sachkunde und persönlicher Eignung voraus und verpflichtet zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und gewissenhafter Gutachtenerstattung. Gerichte und Behörden greifen bevorzugt auf öffentlich bestellte Sachverständige zurück.
Was kostet ein Gutachten?
Das Honorar richtet sich nach Objekt, Umfang und Verwendungszweck des Gutachtens. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein klares Angebot mit Festpreis, bevor Sie sich entscheiden. Es gibt keine versteckten Kosten.
Wie lange dauert die Erstellung?
In der Regel liegt das fertige Gutachten zwei bis vier Wochen nach dem Ortstermin vor, abhängig von Objekt und Unterlagenlage. Wenn eine Frist drängt, etwa gegenüber dem Finanzamt, sprechen Sie mich früh an: Vieles lässt sich einrichten.
Wird das Gutachten vom Finanzamt und von Gerichten anerkannt?
Ja. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV, erstellt von einem öffentlich bestellten Sachverständigen, sind das anerkannte Mittel, um gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG einen niedrigeren Wert nachzuweisen, und werden von Gerichten als Entscheidungsgrundlage herangezogen.
Was steht eigentlich in so einem Gutachten?
Ein Verkehrswertgutachten umfasst je nach Objekt etwa 30 bis 40 Seiten: Beschreibung von Lage, Grundstück und Gebäude mit Fotos vom Ortstermin, Auswertung von Grundbuch und Unterlagen, die nachvollziehbare Herleitung des Wertes nach ImmoWertV und das begründete Ergebnis. Sie bekommen kein Zahlenblatt, sondern eine prüffähige Dokumentation, die ich Ihnen persönlich erläutere.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnung und bei Vermietung die Mietverträge. Fehlt etwas, ist das kein Hindernis: Ich sage Ihnen im Erstgespräch genau, was gebraucht wird und welche Unterlagen ich für Sie beschaffen kann.
Brauche ich ein Vollgutachten oder reicht eine kürzere Bewertung?
Das hängt vom Zweck ab. Für Gerichte und das Finanzamt ist das ausführliche Verkehrswertgutachten der richtige Weg. Für private Vermögensübersichten, Nachlassplanung oder interne Entscheidungen genügt oft eine kompakte Marktwertermittlung. Ich berate Sie dazu ehrlich im Erstgespräch, damit Sie nicht mehr bezahlen als nötig.
In welcher Region sind Sie tätig?
Mein Büro liegt in Drolshagen im Kreis Olpe. Tätig bin ich vor allem in Drolshagen, Olpe, Attendorn, Wenden, Lennestadt, Siegen und Gummersbach sowie nach Absprache in ganz Nordrhein-Westfalen.
Kontakt
Kostenloses Erstgespräch: Worum geht es bei Ihnen?
Schildern Sie mir kurz Ihre Situation. Sie erfahren unverbindlich, welches Gutachten Sie brauchen und was es kostet.
- Mobil
- +49 171 3397140
- Büro Drolshagen
- 02761 83 37 82
