Verkehrswertermittlunggem. § 194 BauGB
Der Verkehrswert ist der Wert, den Ihre Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen würde. Er ist die maßgebliche Größe vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt und bei allen Vermögensfragen.
Als öffentlich bestellter Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 194 BauGB: mit Ortstermin, sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und einer Herleitung, die jeder Prüfung standhält.