Georg HoffmannSachverständigenbüro Immobilienbewertung

Leistungen rund um den Wert Ihrer Immobilie

Jede Bewertung beginnt mit der ehrlichen Frage, welcher Gutachtenumfang zu Ihrem Zweck passt. So bekommen Sie genau das Gutachten, das Sie brauchen, zum vorab vereinbarten Festpreis.

Verkehrswertermittlunggem. § 194 BauGB

Der Verkehrswert ist der Wert, den Ihre Immobilie am Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen würde. Er ist die maßgebliche Größe vor Gericht, gegenüber dem Finanzamt und bei allen Vermögensfragen.

Als öffentlich bestellter Sachverständiger ermittle ich den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken nach § 194 BauGB: mit Ortstermin, sorgfältiger Auswertung aller Unterlagen und einer Herleitung, die jeder Prüfung standhält.

Wertgutachten und Marktwertermittlungnach ImmoWertV

Nicht jeder Anlass braucht ein umfangreiches Vollgutachten. Ich berate Sie ehrlich, welcher Gutachtenumfang zu Ihrem Zweck passt: das ausführliche Verkehrswertgutachten nach ImmoWertV für Behörden und Gerichte oder eine kompakte Marktwertermittlung als fundierte Entscheidungsgrundlage.

So zahlen Sie nur für das, was Sie wirklich brauchen.

Beleihungswertermittlungnach BelWertV

Der Beleihungswert blendet kurzfristige Marktschwankungen aus und bildet den dauerhaft erzielbaren Wert einer Immobilie ab. Kreditinstitute benötigen ihn zur Absicherung von Darlehen.

Ich erstelle Beleihungswertermittlungen nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV), auf die sich Banken und Kreditgeber verlassen können.

Steuerliche Wertermittlung

Bei Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung bewertet das Finanzamt Ihre Immobilie in einem pauschalen Verfahren, ohne Ortstermin und ohne Blick auf Zustand oder Besonderheiten. Das Ergebnis fällt häufig zu hoch aus, und mit ihm die Steuer.

Mit einem qualifizierten Gutachten können Sie nach § 198 BewG den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen. Ich übernehme die steuerliche Wertermittlung für Gebäudeabschreibung, Erbschaft, Schenkung, Vermögensübertragung, IFRS und die steuerliche Bedarfswertermittlung.

Bewertung von Rechten und Belastungen

Ein eingetragenes Wohnungsrecht, ein Nießbrauch oder ein Erbbaurecht kann den Wert einer Immobilie um einen hohen fünfstelligen Betrag verändern. Wer solche Rechte ignoriert, verhandelt und versteuert auf falscher Grundlage.

Ich bewerte Erbbaurechte, Baulasten, Wohnungsrechte und Nießbrauch nachvollziehbar und beziffere ihren Einfluss auf den Verkehrswert.

Ermittlung von Bauschäden und Mängeln

Als Diplom-Ingenieur der Architektur mit über drei Jahrzehnten Baupraxis erkenne ich Bauschäden und Mängel, ordne ihre Ursachen ein und beziffere ihre Auswirkung auf den Immobilienwert.

Das schafft klare Verhältnisse: in der Auseinandersetzung mit Handwerkern und Bauträgern, bei Beweissicherung oder als Grundlage für die Instandsetzungsplanung.

Wohnflächenermittlung

Die tatsächliche Wohnfläche weicht erstaunlich oft von den Angaben in alten Unterlagen ab. Bei Vermietung, Verwaltung und Versicherung zählt jeder Quadratmeter.

Ich nehme Ihre Immobilie vor Ort auf, berechne die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung und dokumentiere das Ergebnis prüffähig.

Gebäudethermografie

Mit der Wärmebildkamera werden Schwachstellen sichtbar, die dem bloßen Auge verborgen bleiben: Wärmebrücken, mangelhafte Dämmung, Leckagen und feuchtegefährdete Bauteile.

Die Thermografie ergänzt die Schadensermittlung und liefert eine belastbare Grundlage für Sanierungsentscheidungen.

Unsicher, was Sie brauchen?

Im kostenlosen Erstgespräch klären wir das in wenigen Minuten.