
Seit Ende Juli 2026 ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz das GEG. Die 65-Prozent-Pflicht entfällt — für den Immobilienwert bleibt die Heizung trotzdem ein zentrales Thema.
Seit dem 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft und löst das Gebäudeenergiegesetz, das sogenannte Heizungsgesetz, ab. Die Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist damit entfallen: Eigentümer haben wieder freie Heizungswahl, auch Gas- und Ölheizungen dürfen eingebaut werden, und das zuvor vorgesehene Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 wurde gestrichen.
Eine Entwarnung auf Dauer ist das jedoch nicht. Ab 2029 greift die sogenannte Biotreppe: Neue Gasheizungen müssen dann steigende Mindestanteile klimafreundlicher Brennstoffe nutzen, was den fossilen Betrieb planmäßig verteuert. Auch die staatliche Förderung wurde zum 21. Juli 2026 neu geordnet: Zuschüsse gibt es nur noch beim Umstieg von fossilen auf erneuerbare Systeme, und die Boni sinken schrittweise bis 2028. Wer einen Heizungstausch erwägt, sollte die Konditionen daher nicht zu lange aufschieben.
Für den Wert Ihrer Immobilie bleibt die Heizung ein zentrales Kriterium. Heizungstechnik und energetischer Zustand fließen unmittelbar in die Verkehrswertermittlung ein, etwa über Restnutzungsdauer, Bewirtschaftungskosten und Modernisierungsgrad, und Käufer preisen absehbare Sanierungs- und Brennstoffkosten längst ein. Vor einem Kauf, Verkauf oder einer größeren Modernisierung lohnt es sich deshalb, den Werteffekt sachverständig einschätzen zu lassen.
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