
Seit Anfang 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben. Nicht jeder Bescheid ist korrekt, und Wertfragen spielen eine größere Rolle als früher.
Seit dem 1. Januar 2025 erheben die Gemeinden die Grundsteuer auf Grundlage der neuen Grundsteuerwerte. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, das wesentlich auf Bodenrichtwerten und pauschalierten Ertragsgrößen beruht.
Die Erfahrung der ersten Bescheide zeigt: Fehler kommen vor, etwa bei Grundstücksflächen, Wohnflächen oder der Einordnung des Objekts. Eigentümer sollten ihre Bescheide sorgfältig prüfen und Unstimmigkeiten innerhalb der Einspruchsfrist geltend machen.
Auch hier können belastbare Zahlen den Unterschied machen: Eine korrekt ermittelte Wohnfläche oder ein nachgewiesener niedrigerer Wert kann sich unmittelbar auf die Steuerlast auswirken. Im Zweifel lohnt der Blick eines Sachverständigen, bevor Fristen verstreichen.
Alle Beiträge

